Wir suchen Pflegestellen / Pflegefamilien
Wir suchen für die Kinder eine Pflegestelle und Menschen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen möchten. Wir stehen dabei begleitend, beratend und unterstützen an der Seite der Pflegestellen/Pflegefamilien.
Kinder brauchen Verlässlichkeit, Stabilität, Geduld und Verständnis. Kinder brauchen Menschen, die sich Zeit für sie nehmen, sich auf sie einlassen, um ihnen einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Wenn Sie sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe interessieren, kommen Sie gern auf uns zu. Wir beraten Sie unverbindlich, kostenlos, beantworten Ihre Fragen und haben ein offenes Ohr für Ihre Gedanken.
Uns ist wichtig:
Als Pflegekinderdienst der Stadt Salzgitter ist uns besonders wichtig:
- Die Rückkehr des Kindes ist grundsätzlich anzustreben
- Pflegestellen sind Ergänzungsfamilien - Pflegekinder wachsen mit zwei Familien auf
- Das Kind steht mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt
- Deswegen suchen wir für das Pflegekind die passende Familie (und nicht umgekehrt)
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Kinder vorübergehend nicht bei ihren Eltern leben können. In dieser Zeit benötigen die Kinder einen sicheren Ort, in dem sie so angenommen werden wie sie sind.
Pflegekinder sind keine Adoptivkinder, auch wenn sie dauerhaft in einer anderen Familie leben. Sie behalten ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihrer Familie.
Pflegekinder bleiben immer die Kinder ihrer leiblichen Eltern.
Die Pflegefamilie unterstützt, ergänzt dort, wo die leiblichen Eltern die Erziehung und Versorgung selbst nicht sicherstellen können.
Die Pflegefamilie muss bereit sein, mit den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten, um beispielsweise Umgangskontakte wahrzunehmen.
Die Unterbringung von Kindern/Jugendlichen in einer Pflegefamilie soll nicht länger als nötig bestehen.
Die Stadt Salzgitter erkennt diese Aufgabe finanziell an und unterstützt Sie mit einem monatlichen Pflegegeld.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend, begleitend und unterstützend zur Seite.
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!
Wir beraten Sie persönlich oder telefonisch.
Ort
Stadt Salzgitter
Adoptions- und Pflegekinderwesen
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter (Lebenstedt)
Kontakt
Formen der Hilfe zur Erziehung bzw. der Vollzeitpflege
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Abriss über die vielfältigen Aufgaben der Hilfen zur Erziehung nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und unserer Tätigkeit.
Es gibt unterschiedliche Formen der Vollzeitpflege (gem. § 33 SGB VIII.):
Hier wird Ihnen ein kurzer Überblick gegeben:
Kurzzeitpflege: | die Erziehungsberechtigten fallen kurzfristig aus, beispielsweise durch Krankheit, es ist keine erzieherische Hilfe notwendig |
Bereitschaftspflege: | eine befristete Unterbringung, meist im Rahmen einer Krisenintervention oder Kindeswohlgefährdung |
Verwandtenpflege/Netzwerkpflege: | Unterbringung des Kindes bei Verwandten/Bekannten |
Vollzeitpflege: |
befristete und unbefristete Unterbringung mit vielfältigem und unterschiedlichem erzieherischen Bedarf der Pflegekinder. Die Rückkehr in die leibliche Familie wird immer angestrebt. |
Eine stationäre Unterbringung in einem Heim ist eine Notlösung im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII): Wenn beispielsweise die Sicherstellung der Grundversorgung der Kinder in der Familie nicht mehr gewährleistet ist; eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt und/oder keine Pflegefamilie gefunden werden kann.
Generelle Voraussetzungen zur Anerkennung als Vollzeitpflegestelle (gem. § 33 SGB VIII)
- Ehepaare, Paare (auch gleichgeschlechtliche) und Einzelpersonen, welche den Kindern ein kontinuierliches Beziehungsangebot machen können.
- Berufstätigkeit der Bewerbenden und die Versorgung der Kinder sollten sich altersentsprechend vereinbaren lassen. Flexible Lösungen wie Home-Office, Elternzeit sollten möglich sein.
- Bewerbende sollten über ein geregeltes Einkommen und geordnete finanzielle Verhältnisse verfügen, es darf keine Abhängigkeit vom Pflegegeld entstehen.
- Die Wohnverhältnisse müssen genügend Raum zur Entfaltung der Kinder bieten. Rückzugsmöglichkeiten in Form eines eigenen Zimmers sollten vorhanden sein.
- Die Bewerbenden sind zu einer offenen Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Kinder, Jugend und Familie, anderen beteiligten Institutionen und der Herkunftsfamilie bereit.
- Alle Familienmitglieder und das soziale Umfeld stehen der Aufnahme eines Pflegekindes positiv gegenüber.
- Ausreichende Mobilität, um Kontakt zu Fachärzten/innen, Therapeuten/innen, Schulen, Einrichtungen, Umgangskontakte usw. halten zu können
- Interesse an Fachwissen, Bereitschaft zur Fortbildung und Supervision
- Abgeschlossener Qualifizierungskurs
Das Bewerbungsverfahren
Gleichgeschlechtliche Paare können genauso wie Patchwork-Familien, Alleinstehende und Alleinerziehende ein Pflegekind aufnehmen. Bei allen Bewerbenden werden die gleichen Kriterien angewendet.
Das Bewerberverfahren läuft in einem kooperativen transparenten Beratungsprozess ab. Es finden mehrere ausführliche Beratungsgespräche mit den Bewerbenden statt.
Um Pflegestelle zu werden, sollte Sie folgende Vorrausetzungen erfüllen/ Unterlagen einreichen. Formulare zur Beantragung der Überprüfungsunterlagen werden Ihnen vom Team des Pflegekinderdienstes im ersten Beratungsgespräch ausgehändigt.
- abgeschlossener Qualifizierungskurs (6-7 Abende à 3 Stunden)
- Einkommensnachweise/ finanzielle Unabhängigkeit
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Menschen über 18 Jahre
- ärztliche Untersuchung durch das hiesige Gesundheitsamt
- tabellarischer Lebenslauf
- ausführlicher Lebensbericht mit Foto
- Schufa-Auskunft
- Einverständniserklärung zur Datenerfassung, Datenweitergabe und Schweigepflichtentbindung gegenüber anderen Adoptions-/ Pflegekindervermittlungsstellen, Jugendämtern und dem Pflegekinderdiensten der freien Träger
- diverse Unterlagen bzw. Formulare
- Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs am Kind bei oder vor Aufnahme eines Kindes
Es finden in der Regel mehrere Hausbesuche bei Ihnen statt, in denen wir in ein transparentes kooperatives Gespräch gehen. Dies wird in der Regel durch zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes durchgeführt.
Hinweis: Alle Bewerbenden haben ein Recht auf Überprüfung als Pflegestelle, jedoch nicht auf ein Pflegekind.
Der Pflegekinderdienst ist für Sie da:
Wir bieten Ihnen innerhalb unserer Zusammenarbeit an:
- Beratung, Begleitung und Unterstützung der Pflegestellen/Pflegefamilien
- Hilfestellung bei Problemen
- Perspektiventwicklung für Kinder/Jugendliche und Familie
- Angebote zur Supervision* und Weiterbildung
- Qualifizierungskurs
- Gruppentreffen für Pflegekinder
- Organisation gemeinsamer Veranstaltungen für Pflegestellen(Pflegefamilien (Stammtisch, Pflegekinderfest)
(*Was ist Supervision?
Pflegeeltern übernehmen im Rahmen der Jugendhilfe eine wichtige Funktion. Damit Pflegeltern diese äußerst anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe gut erfüllen können, braucht es in der Regel professionelle Beratung und Unterstützung in Form von Supervision. Supervision bietet im eigentlichen Wortsinne eine „Draufsicht“.
In einem geschützten Rahmen können das eigene Verhalten, Gedanken und Gefühle mit Blick auf die veränderte Situation, das Pflegekind und die Herkunftsfamilie reflektiert werden. Neue Beratung und Handlungsweisen können im Supervisionsprozess entwickelt werden.
Im Kontext der sozialen Arbeit diente die Supervision ursprünglich der Reflexion der Beziehung zwischen Sozialarbeitern/innen und Klienten/innen. Mit der Unterstützung der Supervisoren/innen werden zudem Lösungen für Themen erarbeitet, die von Ihnen als Pflegeeltern als problembelastet erlebt werden. Supervision kann an unterschiedlichen Orten, als:
- Einzelsupervision,
- Gruppensupervision,
- Teamsupervision stattfinden.)
Pflegeerlaubnis
Allgemeines
Eine Pflegeerlaubnis (gem. §44 SGB VIII) benötigen Personen, die ein Kind/Jugendlichen länger als 8 Wochen in ihren Haushalt aufnehmen.
Ausgenommen hiervon sind Personen, die bis zum dritten Grad mit dem Kind/Jugendlichen verwandt oder verschwägert sind. Ebenso benötigt ein Stiefelternteil, der die Betreuung seines Stiefkindes im eigenen Haushalt übernimmt, keine Erlaubnis.
Ebenfalls brauchen Personen, die ein Kind als Vormund oder Pfleger mit entsprechendem Sorgerechtsteil oder im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung bei sich aufnehmen, keine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Für die Ausstellung der Pflegeerlaubnis ist das Jugendamt am Wohnort der Pflegeperson zuständig.
Alle Pflegepersonen haben einen Beratungsanspruch beim örtlichen Jugendamt (Gemäß Paragraf 37a, Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII), in dem sie umfassend informiert werden und ihre Fragen stellen können.
Es handelt sich dabei nicht um eine offizielle Hilfe zur Erziehung. Unabhängig davon berät und begleitet das Team die Pflegepersonen und ist Ansprechpartner für die Fragen. Darüber hinaus gibt es im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie kostenlose Beratungsangebote für unterschiedliche Anliegen, eventuell verlinken).
Der Unterhalt ist durch die Personensorgeberechtigten/Eltern sicherzustellen.
Eine Pflegeerlaubnis kann nicht erteilt werden, wenn das Wohl des Kindes dort gefährdet wäre.
Die Pflegeperson ist verpflichtet, gravierende Änderungen dem Fachdienst mitzuteilen.
Notwendiges:
Für die Ausstellung einer Pflegeerlaubnis ist Folgendes erforderlich:
Notwendige Dokumente:
- Erweitertes Führungszeugnis
- Letzten 3 Verdienstbescheinigungen
- Hausärztliches Attest
- Sowie Gespräche mit den zuständigen Fachkräften des Pflegekinderdienstes und
- mindestens 1 Hausbesuch.
Die notwendigen Vordrucke erhalten Sie nach dem Erstgespräch. Bitte vorher keine Unterlagen beantragen.
Kontakt
Ort
Stadt Salzgitter
Adoptions- und Pflegekinderwesen
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter (Lebenstedt)