Ich will raus aus meiner Familie
Die Konflikte in Deiner Familie sind für Dich nicht mehr zu ertragen und Du weißt nicht mehr weiter? Wir erarbeiten mit Dir und gegebenenfalls mit Deinen Eltern eine einvernehmliche Lösung.
Als Kind oder Jugendliche/r hast Du das Recht, Dich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden (§8 Abs. 2 SGB VIII).
Als Kind oder Jugendliche/r hast Du außerdem Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten (§8 Abs. 3 SGB VIII).
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
Kontakt
Ich bin queer und meine Familie akzeptiert das nicht - wo finde ich Unterstützung?
Es ist eine sehr belastende Situation, wenn die eigene Familie einen nicht akzeptiert, und es ist ein wichtiger und mutiger Schritt, nach Unterstützung zu suchen. Du bist nicht allein damit. Es gibt in Deutschland viele spezialisierte Angebote, die dich verstehen, anonym beraten und unterstützen.
Wie kann ich mich mit meinen Eltern besser verstehen?
Wenn du dich besser mit deinen Eltern verstehen möchtest, hilft es oft, die Art deiner Gespräche zu verändern. Versuche, ruhig zu bleiben und statt Vorwürfen eher von deinen eigenen Gefühlen zu erzählen. Wenn du sagst, wie es dir geht, fühlen sich deine Eltern weniger angegriffen und hören dir eher zu.
Gleichzeitig ist es wichtig, auch ihnen zuzuhören und zu verstehen, warum sie sich vielleicht Sorgen machen oder bestimmte Regeln aufstellen. Wenn du von dir aus Interesse an ihrem Alltag zeigst oder kleine Aufgaben im Haushalt übernimmst, zeigst du ihnen, dass du Verantwortung trägst. Das schafft Vertrauen und sorgt für eine entspanntere Stimmung, in der ihr auch über schwierige Themen wie Grenzen und Freiraum besser sprechen könnt.
Du möchtest darüber sprechen?
Unser Beratungsangebot für Dich:
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
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Was kann ich tun, wenn ich mal Zeit für mich brauche?
Wenn du Zeit für dich brauchst, ist das Wichtigste, mal kurz den Stecker zu ziehen: Gönn dir eine Handy-Pause, schalte das Gerät aus und such dir einen Ort, an dem du nichts leisten musst. Ein super Rückzugsort ist die Stadtbibliothek, wo du in Ruhe lesen, zocken oder einfach entspannen kannst, ohne dass dich jemand stresst. Auch die Kinder- und Jugendtreffs (KJTs) sind perfekt dafür, weil sie ein geschützter Ort sind, an dem du dich sicher fühlen und deine Freizeit genau so gestalten kannst, wie du willst – egal ob du aktiv sein oder einfach nur für dich sein möchtest. Es geht darum, auch mal „Nein“ zu anderen zu sagen, um den Kopf durch frische Luft, Musik oder Kreativität wieder frei zu bekommen.
Meine Eltern haben mich rausgeworfen
Du wurdest gerade zu Hause rausgeworfen? Du brauchst sofort Hilfe? Ruf bitte die Polizei unter 110 an. Die Polizeibeamtinnen und -beamten kennen die nächsten Schritte und wissen, wie sie Dir in Deiner Situation helfen können. Während des Tages kannst du alternativ auch Ansprechpersonen in der Schule oder z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Kinder- und Jugendtreffs kontaktieren.
Du möchtest darüber sprechen?
Wir beraten, begleiten und unterstützen Dich auf Deinem Weg in eine eigenständige Lebensführung.
Meine Eltern trennen sich
Es ist sicher nicht leicht für dich, wenn Deine Eltern sich trennen. Vielleicht gab es vorher oft Streit oder Du hast Dich hilflos und hin- und hergerissen gefühlt. So wie Dir, geht es vielen anderen Jugendlichen auch, wenn Eltern sich trennen. Manchmal hilft es dann, mit jemandem darüber zu sprechen oder sich auszutauschen. Hier kannst Du Dich informieren und Hilfe erhalten. Wir hören Dir zu. Wir nehmen Dich ernst. Eine anonyme und vertrauliche Beratung ist möglich!
Wer kann mir helfen Unterhalt zu bekommen?
Bis du 21 Jahre alt bist, kannst Du kostenlose Unterstützung beim Jugendamt bekommen. Das Team der Beistandschaften berät und unterstützt Dich dann bei der Durchsetzung deiner Ansprüche. Neben dem Jugendamt kannst du natürlich auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Wenn Du schon 21 Jahre bist, gibt es nur noch diese Option. Für die Beratung beim Rechtsanwalt kannst Du vom Amtsgericht einen sog. Beratungsschein erhalten, dann erhältst Du ggf. eine Kostenübernahme für das Beratungsgespräch.
Beratung erhälst Du auch bei der Beistandsschaft der Stadt Salzgitter.
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Wie lange steht mir Unterhalt von meinen Eltern zu?
Unterhalt steht dir zu, solange du dich um den Abschluss einer Ausbildung bemühst (also z.B. noch die Schule besuchst, eine Ausbildung oder Studium machst). Der Unterhalt steht dir dann bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung zu ggf. sogar noch für die Dauer eines anschl. Studiums. Der sog. Volljährigenunterhalt steht dir dann aber nur zu, wenn du keinen oder nur geringen Anspruch auf Berufsausbildungsförderungsgeld (BaföG) hast. Beantrage am besten schon mal BaföG bei der zuständigen Stelle. Gerne kannst du dich parallel aber auch bei uns melden, wenn du unsicher bist.
Beratung erhälst Du bei der Beistandsschaft der Stadt Salzgitter.
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Was ist ein Titel?
Eine Unterhaltsurkunde oder ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss wird rechtlich auch als Titel bezeichnet. Der Unterhaltspflichtige verpflichtet sich in einer vollstreckbaren Urkunde dir Unterhalt zu gewähren. Diese wurde meistens schon vor deiner Volljährigkeit aufgenommen und gilt grds. über diese hinaus.
Sofern dir trotz der Urkunde dennoch kein Unterhalt gezahlt wird, kannst du mit diesem Titel deine Ansprüche auch zwangsweise durchsetzen, z.B. durch eine Gehaltspfändung. Wenn du Fragen zu deinem Titel hast oder zur Durchsetzung, melde dich gerne bei uns.
Ich brauche Hilfe: An wen kann ich mich wenden, ohne dass es meine Eltern erfahren?
Du kannst dich an unsere Beratungsstelle wenden. Die Themen können dabei sehr unterschiedlich sein: Stress, Mobbing, Übergewicht, Liebeskummer oder einfach mal mit jemand anderem sprechen. Wir sind für Dich da und hören Dir zu.
Du hast auch die Möglichkeit Dich an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu wenden.
Als Kind oder Jugendliche/r hast Du das Recht, Dich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden (§8 Abs. 2 SGB VIII).
Als Kind oder Jugendliche/r hast Du außerdem Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten (§8 Abs. 3 SGB VIII).
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
Kontakt
Du kannst Dich zudem an Deine/n Vertrauenslehrer/in oder die Schulsozialarbeiter/innen an Deiner Schule wenden.
Die Mitarbeiter/innen in den Kinder- und Jugendtreffs haben ebenfalls ein offenes Ohr für Dich und eine sogenannte "Schweigepflicht", wenn du etwas Vertrauliches besprechen möchtest.
Du brauchst Hilfe und weißt nicht wohin?
Alle Jugendliche haben ein Recht auf vertrauliche Beratung. Du kannst Dich gerne an unsere Beratungsstelle wenden. Ruf uns an oder schreibe eine Mail – Du erhältst schnellstmöglich einen Termin. Das geht auch anonym. Wir hören zu und unterstützen Dich. Du entscheidest, ob jemand mitkommen darf und wie oft Du zu uns kommen möchtest.
Du kannst Dich zudem an Deine/n Vertrauenslehrer/in oder die Schulsozialarbeiter/innen an Deiner Schule wenden.
Die Mitarbeiter/innen in den Kinder- und Jugendtreffs haben ebenfalls ein offenes Ohr für Dich und eine sogenannte "Schweigepflicht", wenn du etwas Vertrauliches besprechen möchtest.