Wenn Sie Probleme mit suchtkranken Kindern haben, nutzen Sie Beratungsangebote. Eine allgemeine Suchtberatung z.B. bei der AWO Salto Suchthilfe erfolgt kostenlos; sie ist anonym und verschwiegen.
Arbeitsstunden dürfen in jedem gemeinnützigen Verein, Kindergarten, Altenheim oder Jugendtreff abgeleistet werden. Damit Ihr Kind auch versichert ist, sollten wir als Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) davon wissen.
Sollte Ihr Kind keine Arbeitsstelle finden, oder muss es sehr viele Arbeitsstunden ableisten, können Ihnen die Kolleg*innen aus der JuHiS weiterhelfen. Auch sie vergeben Aufträge zur Leistung von Arbeitsstunden. So kann Ihr Kind z.B. durch Lesen eines Buches inklusive Referat darüber Arbeitsstunden ableisten oder auch durch das Besuchen eines Trainingskurses.
Braucht Ihr Kind zudem auch Hilfe bei Bewerbungen? Dafür kann sich Ihr Kind durch eine entsprechende Beratung bei der Jugendberufshilfe Pace Stunden anrechnen lassen.
Ganz wichtig: Die Beratung ist freiwillig. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Kind, wen Sie kontaktieren.
Ansprechpartnerin bei der Jugendhilfe im Strafverfahren ist Frau Mohrmann.