Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Schuljahre. Sie gliedert sich in die mindestens neunjährige Vollzeitschulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Im Anschluss wird die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule oder für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule erfüllt. Sie kann im Einzelfall auch verkürzt werden.
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Zusammen mit der Schulverwaltung, dem Ordnungsamt und dem Jugendamt finden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind einen Weg mit dem Problem umzugehen.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind nicht regelmäßig zur Schule geht, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem/ der Schulsozialarbeiter/in an der Schule Ihres Kindes auf.
Üblicherweise sollte der Schulweg zu Fuß gegangen werden. Das ist in Salzgitter nicht allen Kindern möglich. Dafür kann bei der Schulverwaltung, zum Beispiel weil die Entfernung von Zuhause zur Schule zu weit ist oder weil Ihr Kind an einer Krankheit leidet, eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel beantragt werden. Auch andere Lösungen sind möglich.
Was tun bei Problemen in der Schule und wo finde ich Unterstützungsmöglichkeiten?
Wenn Ihr Kind in der Schule Schwierigkeiten z.B. mit anderen Kindern, Jugendlichen oder mit Lehrkräften hat, können Sie sich vertrauensvoll an das Personal Ihrer Schule wenden. Das kann z.B. sein:
die Klassenlehrkraft
die Vertrauenslehrkraft
die Schulsozialarbeit
Die Kontaktdaten dieser Personen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.
Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an unsere Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zu wenden.