Wo bringe ich mein Kind auf die Welt?
Die Vielfalt der Geburten
Wenn eine Schwangerschaft normal verläuft, also physiologisch ohne Risiken ist, stehen alle Optionen zur Verfügung: Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt.
Geburtsklinik
- Helios Klinikum Salzgitter
Geburtshaus
- Hannover
Hausgeburt
- Mehr Infos bei "Wo finde ich eine Hebamme"
Sollte eine Schwangerschaft mit Risiken belastet sein, dann kommt nur die Geburt in einer Klinik in Frage. Bei Kliniken kann unterschieden werden zwischen einer reinen Geburtsklinik und einer Klinik mit einer angeschlossenen Kinderklinik. Letztere hat den Vorteil, dass bei Startschwierigkeiten des Kindes die optimale Versorgung gleich vor Ort ist.
Die Wahl, welche Klinik oder welches Geburtshaus letztlich gewählt wird, ist dann eine Frage der persönlichen Entscheidung, zu deren Entscheidungsfindung individuelle Gespräche und Besuche vor Ort (z.B. Infoabende) beitragen. Fragen hierbei können sein: Wie viele Hebammen sind vor Ort? Welche Möglichkeiten gibt es ein Kind zu gebären? Welche Schmerzlinderung gibt es unter der Geburt? Hebammen/ oder ärztlich geleiteter Kreißsaal?
Was brauchen wir im Wochenbett?
Das Wochenbett
Entwickeln Sie ein Bewusstsein für das eigene Wohlbefinden und individuelle Kraftquellen. Trauen Sie sich, eigene Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen, beispielsweise nach Verlassen der Klinik: Zu Hause in Ruhe ankommen und nicht zu viel Besuch empfangen. Achten sie darauf, ausgewogen zu essen und zu trinken.
Rein materiell gesehen denken Sie an diese Dinge: Still-BH, Vorlage, eventuell Schmerzmittel, Stilleinlagen, Brustwarzencreme, eventuell Stillhütchen. Für das Baby: eventuell Wundschutzcreme, Heilwolle, Kümmelzäpfchen, Wärmekissen (Dinkelkernkissen).
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Hebamme oder ihre Ärztin/ Ihren Arzt.
Was brauchen wir nach der Geburt?
Gehen Sie sensibel mit sich um; jedes Ihrer Gefühle ist in Ordnung.
Gönnen Sie sich und Ihrem Baby viel Ruhe und Zeit zum Kennenlernen.
Ihr Kind braucht jetzt ganz viel Nähe. Halten und liebkosen Sie es, nehmen Sie sich Zeit zum Aufbau einer Bindung zu Ihrem Kind. Das erste Anlegen an die Brust ist für Ihr Baby besonders wichtig. Sie können das erste Saugen an der Brust zulassen, unabhängig davon, ob Sie stillen möchten oder können.
Weitere Infos finden Sie unter (Verlinkung Download-Bereich U1 Broschüre)
Hier finden Sie mehr Infos:
Wie melde ich mein Baby an und erhalte eine Geburtsurkunde?
Nach der Geburt Ihres Kindes wird das Krankenhaus eine Geburtsanzeige an das Standesamt übersenden. Die Geburtsanzeige müssen beide Eltern unterschreiben und sich für einen Namen entscheiden.
Kontakt Standesamt siehe unten!
Was muss bei der Wahl des Vornamens beachtet werden?
Der Vorname des Kindes wird durch die Eltern bestimmt. Der Name darf dem Wohl des Kindes nicht entgegenstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewählte Name für Ihr Kind eingetragen werden kann, fragen Sie gerne im Standesamt nach.
Wie erhalte ich eine Geburtsurkunde? Welche Unterlagen müssen für die Beurkundung abgeben werden?
Die Zuständigkeit eines Standesamtes richtet sich nach dem Ort, in dem Ihr Kind geboren wird. Damit die Erstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt ohne große Verzögerung stattfinden kann, werden neben der ausgefüllten Geburtsanzeige folgende Unterlagen benötigt:
Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Ausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Familienstammbuch oder Ehe-/ Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde beider Eltern
- bei Heirat im Ausland zusätzlich: Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunde der Eltern
- Bescheinigung über Namensänderung (bei Spätaussiedlern)
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Ausweis oder Reisepass der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden), Geburtsurkunde und Ausweis/ Reisepass des Vaters
- Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen Sorge (falls vorhanden)
- Erklärung über die Namenserteilung, wenn das Kind den Namen des Vaters führen soll und Sie keine gemeinsam Sorgeerklärung abgegeben haben
- wenn die Mutter geschieden ist, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil
Bescheinigung über Namensänderung (bei Spätaussiedlern)
Bei ausländischen Eltern:
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
Pässe beider Eltern
Aufenthaltstitel beider Eltern, falls vorhanden (außer EU-Bürger)
Wieviel kostet die Geburtsurkunde?
Für die Abholung der Urkunden muss ein Termin im Standesamt vereinbart werden. Die Beurkundung der Geburt ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen für die Ausstellung der Geburtsurkunde (eine Urkunde kostet 15 EUR, jede weitere identische 7,50 EUR). Zusätzlich erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden, die jedoch nur für den in der Urkunde angegebenen Zweck gültig sind.
- Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse
- Beantragung von Kindergeld
- Beantragung von Elterngeld
Die Gebühr kann bei der Abholung beglichen werden. Das BürgerCenter (Meldebehörde) erhält vom Standesamt eine Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes. Damit ist die Anmeldung erfolgt.
Wie erhalte ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind?
Die Steueridentifikationsnummer für Ihr Kind erhalten Sie nach der Beurkundung der Geburt automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Eine Beantragung ist nicht nötig.
Welchen Familiennamen bekommt mein Kind?
Sind die Eltern verheiratet und führen sie einen Ehenamen, bekommt das Kind den Ehenamen als Familiennamen. Sind die Eltern verheiratet, führen jedoch keinen Ehenamen oder sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben die gemeinsame Sorge erklärt, müssen sie gemeinsam einen ihrer Familiennamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen, der dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder gilt.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, bekommt das Kind den Familiennamen der Mutter. Sie kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters seinen Familiennamen erteilen (Erklärung über Namenserteilung).
Hat ein Elternteil oder haben beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit, kann sich unter Umständen eine andere Namensführung ergeben. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch schon vor der Geburt im Standesamt.