Wo bekomme ich Unterstützung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt?
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Unterhaltsvorschuss gewährt.
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, sind Sie oftmals vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt. Wenn der andere Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe der zu gewährenden Unterhaltsvorschussleistungen zahlt oder Sie weniger Halbwaisenrente erhalten, besteht in der Regel ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen durch das Jugendamt. Parallel kann eine Beratung und Unterstützung durch das Team Beistandschaften erfolgen oder sogar eine Beistandschaft eingerichtet werden.
Wo kann ich den Unterhalt beurkunden lassen?
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) die gewünschte Unterhaltsbeurkundung vornehmen lassen. Dafür ist vorab eine Terminvereinbarung erforderlich. Zuständig ist das Team der Beistandschaften.
Kontakt
Was ist ein Titel?
Eine Unterhaltsurkunde wird rechtlich auch als Titel bezeichnet. Der unterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet sich in einer vollstreckbaren Urkunde seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann das berechtigte Kind mit diesem Titel seine Ansprüche auch zwangsweise durchsetzen, z.B. durch eine Gehaltspfändung.
Was ist eine Beistandschaft?
Die Einrichtung einer Beistandschaft kann nur vom betreuenden Elternteil beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) beantragt werden.
Im Rahmen einer Beistandschaft kann die Abstammung eines Kindes oder seine Unterhaltsansprüche gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil geklärt werden. Die zuständige Fachkraft ist für die vorgenannten Aufgabenbereiche (neben dem betreuenden Elternteil) gesetzlicher Vertreter des Kindes. Der Beistand ist für das von ihm vertretene Kind berechtigt, notwendige gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Tätigkeit im Rahmen einer Beistandschaft ist ähnlich der eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin. Wenn keine gerichtliche Klärung erforderlich oder gewollt ist, können die Unterhaltsansprüche auch im Rahmen einer Beratung und Unterstützung berechnet und/oder beurkundet werden.
Wer ist im Team Beistandschaft für mich zuständig?
Die Zuständigkeit ist abhängig vom Familienname des Kindes. Ist das Kind noch nicht geboren oder hat (noch) keinen Familiennamen, ist der Familienname der Mutter maßgebend. Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Beistandschaften gerne zur Verfügung.
Schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihrem Anliegen.
Im unteren Kontaktabschnitt finden Sie unter "Zeiten/Hinweise" die aktuelle Zuständigkeit und Rufnummer.
Hinweis: Aufgrund von personellen Vakanzen kann es in der Sachbearbeitung leider zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ort
Stadt Salzgitter
Beistandschaft
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter (Lebenstedt) im 1. Stock
Zeiten / Hinweise
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Öffnungszeiten steht das Servicebüro der Beistandschaften zur Verfügung. Sofern ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Fachkraft erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Hinweis: Aufgrund von personellen Vakanzen kann es in der Sachbearbeitung leider zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Zuständigkeiten Team Beistandschaften (Stand 15.06.2026)
E-Mail: 51-beistandschaften@stadt.salzgitter.de
Sie sehen unten in der Liste, dass die Telefonnummern, unter denen Sie sich erkundigen können, einem jeweiligen Buchstaben des Alphabets zugeordnet sind.
Bitte rufen Sie nur die Telefonnummer der Ansprechpartnerin, des Ansprechpartners, mit dem Buchstaben an, mit dem der Familienname des Kindes bzw. bei ungeborenen Kindern, dem Familienname der Mutter beginnt.
(Zum Beispiel bei dem Nachnamen Müller müssten Sie die Telefonnummer 05341 / 839-4579 anrufen)
| A | Tel. 05341 / 839-4560 |
| B | Tel. 05341 / 839-4560 |
| C | Tel. 05341 / 839-4576 |
| D | Tel. 05341 / 839-4579 |
| E | Tel. 05341 / 839-4579 |
| F | Tel. 05341 / 839-4579 |
| G | Tel. 05341 / 839-4576 |
| H | Tel. 05341 / 839-4560 |
| I | Tel. 05341 / 839-4544 |
| J | Tel. 05341 / 839-4544 |
| K | Tel. 05341 / 839-4544 |
| L | Tel. 05341 / 839-4576 |
| Ma-Me | Tel. 05341 / 839-4560 |
| Mf-Mz | Tel. 05341 / 839-4579 |
| N | Tel. 05341 / 839-4576 |
| O | Tel. 05341 / 839-4579 |
| P | Tel. 05341 / 839-4579 |
| Q | Tel. 05341 / 839-4579 |
| R | Tel. 05341 / 839-4576 |
| S (ohne Sch +St) | Tel. 05341 / 839-4560 |
| Sch | Tel. 05341 / 839-4547 |
| St | Tel. 05341 / 839-4547 |
| T | Tel. 05341 / 839-4576 |
| U | Tel. 05341 / 839-4544 |
| V | Tel. 05341 / 839-4544 |
| W | Tel. 05341 / 839-4576 |
| X | Tel. 05341 / 839-4547 |
| Y | Tel. 05341 / 839-4544 |
| Z | Tel. 05341 / 839-4544 |
Die Urkundenstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 05341 / 839-4552.
- Vaterschaftsanerkennung
- Abgabe von Sorgeerklärungen
Die Teamleitung des Teams Beistandschaften erreichen Sie unter der Telefonnummer 05341 / 839-4547